Ihre Rechte gemäss der Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gewährt Ihnen umfassende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Obwohl wir in der Schweiz ansässig sind, verpflichten wir uns zur Einhaltung dieser Standards.
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und weitere Informationen wie Verarbeitungszwecke, Kategorien der Daten, Empfänger und geplante Speicherdauer.
Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten sowie die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies gilt beispielsweise, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
In bestimmten Fällen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, etwa wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder die Verarbeitung unrechtmässig ist.
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
Wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstösst.
Um Ihre Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an:
Chewe Nagelstudio
Bahnhofstrasse 47
8001 Zürich
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Wir werden Ihre Anfrage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, bearbeiten. In komplexen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Über eine solche Verlängerung werden Sie informiert.
Stand: September 2026